Ab sofort ist es auch geimpften und genesenen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften erlaubt, sich zweimal wöchentlich in der Schule zu testen. Voraussetzung bei Minderjährigen ist allerdings, dass diese eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung vorlegen können. Der entsprechende Vordruck ist hier zu finden. 
	
	
	
	
	
                
        
            
        Selbsttests
        
            
        
	
  
  
  
  
	
  
	  
	  
	  
	  
      
      
          
          
          
                                        
          
            
                              
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
                        
          
          
      
      
	  
	  
	  
	  
	  
  
            
        Selbsttests
        
            
                
                
                            
        
        
	
                        
              PUBLISHED
              
                05. Jan 2022              
          
          
          
          
          
      
	  
      
						
											
						
											
						
											
            