Ab sofort ist es auch geimpften und genesenen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften erlaubt, sich zweimal wöchentlich in der Schule zu testen. Voraussetzung bei Minderjährigen ist allerdings, dass diese eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung vorlegen können. Der entsprechende Vordruck ist hier zu finden.
Selbsttests
PUBLISHED
05. Jan 2022