Am 9.11.2016 wurde unser Denkmal in einer Feierstunde eingeweiht.
Es besteht aus einer 3 Meter hohen Edelstahl- und einer Kupferplatte, die durch einen gezackten Spalt getrennt vor der Wand montiert sind. Die linke Edelstahlplatte ist leer – und wird jedes Jahr neu von einer Schülergruppe konzipiert und künstlerisch gestaltet. Ein lebendiges Mahnmal, das die Auseinandersetzung mit den Folgen von Krieg und Gewalt wach hält. Die rechte Kupferplatte trägt als Mahnung im oberen Drittel den ersten Satz von Artikel 1 des Grundgesetzes – ausgestanzt aus der Kupferplatte. Mit einem geringen Abstand zu den Metallplatten befindet sich, leicht asymmetrisch nach rechts versetzt, die zentrale gläserne Gedenktafel mit den Namen der Getöteten. Das ganze Objekt ist von einer roten Wandfarbe unterlegt, die zwischen den beiden Platten zu sehen ist, und auf die die durchstanzte Schrift des Artikel 1 scheint.
2016 gestaltete die Denkmal AG die Tafel mit künstlerisch gestalteten Wörtern, die sich mit Krieg und seinen Folgen inhaltlich und bildnerisch auseinandersetzten. Gemeinsam mit der Courage AG und der Archiv AG präsentierten sie eine begleitende Ausstellung.
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