Informationen zum Abitur 2025:
Facharbeit, besondere Lernleistung und Pflichtreferat
Die Oberstufe (MSS) bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich mit unterrichtlichen Themen vertieft auseinanderzusetzen. Hierdurch werden das selbstständige Lernen, Forschen und Arbeiten gefördert und grundlegende Arbeitstechniken für den weiteren Bildungsweg geschult.
Am KSG unterscheiden wir grundsätzlich zwischen verpflichtenden Bausteinen und freiwilligen Leistungen, die im Laufe der Qualifikationsphase zu erbringen sind. Die Verantwortung zur Dokumentation und Organisation liegt hierbei bei den Schülerinnen und Schülern.
Verpflichtende Leistung - Das Pflichtreferat
Jede Schülerin und jeder Schüler muss im Zeitraum 11/2 – 12/2 ein Pflichtreferat in einem Unterrichtsfach ihrer/seiner Wahl halten. Das Thema und die fachbezogenen Bewertungskriterien werden dabei mit der betreuenden Fachlehrkraft abgestimmt. Zum Pflichtreferat gehören eine schriftliche Ausarbeitung und eine Präsentation (mit inhaltlicher Abfrage). Das Ergebnis fließt in die Halbjahresnote des entsprechenden Unterrichtsfaches ein. Die Gewichtung wird von der Fachlehrkraft festgelegt.
Dokumentation und Bewertungselemente
Anmeldung und Erklärung für das Pflichtreferat
Freiwillige Leistungen – Die Facharbeit (FA) und die Besondere Lernleistung (BLL)
In Jahrgangsstufe 12 kann jede Schülerin und jeder Schüler eine FA oder eine BLL verfassen. Die Anfertigung einer solchen schriftlichen Ausarbeitung ist freiwillig und nimmt mehrere Monate in Anspruch. Daher sollte eine Anfertigung solcher schriftlicher Ausarbeitungen gut überlegt sein. Des Weiteren sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zur Anmeldung und Dokumentation dieser Leistung verpflichtet (siehe Dokumente). Nähere Informationen zur Anmeldung, Anfertigung und Einbringung in die Qualifikation bieten die nachfolgenden Dokumente:
Hinweise und Vergleich FA und BLL (gültig bis 24/25)
Hinweise und Vergleich FA und BLL (gültig ab 25/26)
Anmeldung und Dokumentation FA
Anmeldung und Dokumentation BLL
Verwaltungsvorschrift FA und BLL
Handreichung „Arbeitsformen in der gymnasialen Oberstufe“ (ab 25/26 nur eingeschränkt gültig)
Weitere Informationen zu Facharbeit und BLL auf dem Server der Mainzer Studienstufe:
Fehlzeiten und Entschuldigungsverfahren
Grundsätzlich gilt für alle schulischen Veranstaltungen eine Anwesenheitspflicht. Daher sind Fehlzeiten transparent und zeitnah zu entschuldigen. Die folgenden Dokumente geben Ihnen einen Überblick über unser Entschuldigungsverfahren, welches sich auf die ÜSchO des Landes RLP bezieht:
Ausschnitt aus der ÜSchO RLP (§ 37.1 ÜSchO RLP): Schulversäumnisse
„Sind Schülerinnen und Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, haben sie oder im Falle der Minderjährigkeit die Eltern die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und die Gründe spätestens am dritten Tag schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.“
Die nachfolgenden Dokumente geben Ihnen einen Überblick über die schuleigenen Regelungen in der MSS:
- Hinweise zum Entschuldigungsverfahren und Beurlaubungen
- Kurzversion Entschuldigungsverfahren und Beurlaubungen
- Entschuldigungsbogen
Sofern der Unterricht im Laufe des Vormittags verlassen wird, muss eine Abmeldung im Sekretariat erfolgen.
Ersatzfach für Sport:
Ist die Teilnahme am Sportunterricht für mindestens ein Schulhalbjahr nicht möglich, muss ein Ersatzfach gewählt werden. Hierzu ist ein Antrag in schriftlicher Form bei der Stammkurslehrkraft einzureichen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizulegen, welches die Sportunfähigkeit für den genannten Zeitraum dokumentiert. Als Ersatzfach können nur die Fächergewählt werden, die in den aktuellen Stundenplan des betreffenden Schülers/ der betreffenden Schülerin passen.
Kontakt
Fragen zur MSS beantwortet unser MSS-Leiter Herr Michael Lazarou:
02632 - 96610
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