Grundsätzlich gilt für alle schulischen Veranstaltungen eine Anwesenheitspflicht. Daher sind Fehlzeiten transparent und zeitnah zu entschuldigen. Die folgenden Dokumente geben Ihnen einen Überblick über unser Entschuldigungsverfahren, welches sich auf die ÜSchO des Landes RLP bezieht:
Ausschnitt aus der ÜSchO RLP (§ 37.1 ÜSchO RLP): Schulversäumnisse
„Sind Schülerinnen und Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, haben sie oder im Falle der Minderjährigkeit die Eltern die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und die Gründe spätestens am dritten Tag schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.“
Die nachfolgenden Dokumente geben Ihnen einen Überblick über die schuleigenen Regelungen in der MSS:
- Hinweise zum Entschuldigungsverfahren und Beurlaubungen
- Kurzversion Entschuldigungsverfahren und Beurlaubungen
- Entschuldigungsbogen
Sofern der Unterricht im Laufe des Vormittags verlassen wird, muss eine Abmeldung im Sekretariat erfolgen.
Ersatzfach für Sport:
Ist die Teilnahme am Sportunterricht für mindestens ein Schulhalbjahr nicht möglich, muss ein Ersatzfach gewählt werden. Hierzu ist ein Antrag in schriftlicher Form bei der Stammkurslehrkraft einzureichen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizulegen, welches die Sportunfähigkeit für den genannten Zeitraum dokumentiert. Als Ersatzfach können nur die Fächergewählt werden, die in den aktuellen Stundenplan des betreffenden Schülers/ der betreffenden Schülerin passen.